Geschichte

Im Rahmen des Bürgerrechts in der Grafschaft Manderscheid mußten die Neubürger eines Dorfes, waren es Söhne oder auch Zugezogene, als Gebühr unter anderem zwei lederne Eimer zur Verfügung stellen. Dies war der Anfang einer im Mittelalter angesichts der damals noch mit Stroh gedeckten Dächer dringend notwendigen Gemeindeeinrichtung, der Feuerwehr. So wie jeder Bürger aber auf diese Weise zur Ausstattung der Feuerwehr beizutragen hatte, so war er auch zur Nachbarschaftshilfe verpflichtet, wenn einmal Not am Mann war.

Mit der Zuordnung zu Preußen traten auch im Rheinland die Preußischen Gesetze in Kraft. Das Preußische Allgemeine Landrecht aus dem Jahre 1794 bestimmte in Teil II, Titel 7 H32, dass zu den Gemeinarbeiten und anderen nachbarschaftlichen Pflichten, zu welchem ein jedes Mitglied der Gemeinde Dienste und Beiträge leisten muss, der Regel nach gerecht werden unter anderem die Unterbringung der Dorfspritzen und anderer gemeinschaftlicher Feuerlöschinstrumente; das Feuerlöschen im Dorfe und in dazugehörigen Waldungen. Und insofern die hierunter begriffenen Gemeindienste mit Gespann zu verrichten sind, müssen dieselben von den damit versehenen Gemeindemitgliedern alleine besorgt werden.

Von alters her war die Feuerwehr eine Pflichtversicherung, an der eben alle Bürger teilnehmen mussten. Im Jahre 1898 aber regelte das Preußische Innenministerium durch Erlass das Feuerlöschwesen neu. Dieser Erlass stellte die Freiwillige Feuerwehr an erste Stelle, weil nur durch opferfreudige freiwillige Betätigung aller in Betracht kommenden Faktoren eine über das Maß des unbedingt notwendigen hinausgehende Teilnahme und technische Ausbildung des einzelnen Feuerwehrmannes erreicht werden könnte.

Neben den freiwilligen standen sogenannte Pflichtfeuerwehren als organisierte Zusammenfassung der Kraft polizeilicher und ortstatuarischer Vorschrift zum Feuerlöschdienst verpflichteten Einwohner eines Bezirks. So lange also in den Gemeinden keine freiwilligen Feuerwehren gegründet waren, bestanden dort Pflichtfeuerwehren. Alle Bürger waren somit zu diesem Gemeinschaftsdienst verpflichtet.

In Pantenburg erkannten die Männer nach den verheerenden Bränden in den Jahren 1876 und 1879 - es brannten neun von 23 Häusern der Gemeinde ab - die Notwendigkeit einer Selbsthilfe-Organisation und gründeten die Feuerwehr.

Mit den bescheidenen finanziellen Mitteln, die zur Verfügung standen, wurde die Erstausstattung beschafft. Hierzu zählte eine Brandleiter und die Anlage eines Brandweihers im Jahre 1891. Es folgte die Nachrüstung des Kirchbrunnens mit einer Pumpe.

Die nächste Investition galt der Beschaffung einer handbetätigten Druckspritze. Die Kosten für dieses mobile Feuerwehrgerät betrugen 360 Reichsmark. Davon übernahm die Provinzial-Feuerversicherung einen Anteil in Höhe von 120 Reichsmark. Man schrieb das Jahr 1900. Die Wartungsarbeiten an der Druckspritze oblagen dem Spritzenmeister, dem Dorfschmied Nikolaus Simons. Er erhielt für die ihm anfallenden Kosten, für Schmierfett und dergleichen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von drei Reichsmark pro Jahr.

Im Jahre 1987 feierte die Freiwillige Feuerwehr Pantenburg ihr 100-jähriges Stiftungsfest in Verbindung mit dem Feuerwehrtag der Verbandsgemeinde Manderscheid. 1989 wurde eine Feuerwehrfahne beschafft, die am 26. Juni 1990 in der Pfarrkirche zu Buchholz geweiht wurde.